Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Nachstehende Bedingungen sind maßgebend und gelten durch Auftragserteilung als vom Käufer anerkannt.

  1. Auträge werden für uns erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Vertragsinhalt werden nur die Bedingungen in unserem Bestätigungsschreiben sowie diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Nachträglich abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen; sie gelten nur für das Geschäft, für welches sie getroffen worden sind.
  2. Nach Abschluß von Verträgen eingehende ungünstige Auskünfte berechtigen uns, Vorauszahlungen oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung oder Sicherheiten zu verlangen oder auch vom Vertrage zurückzutreten. Gewährte Zahlungsfristen, auch soweit sie in der Vereinbarung der Wechselzahlung liegen, entfallen.
  3. Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und von uns bestätigt ist, ab Werk Steinfurt und sind ohne Verbindlichkeiten für Nachbestellungen. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der am Tage des Versandes gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer
  4. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug. Bei Nichteinhaltung fälliger Zahlungen werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen EZB-Diskont berechnet. Ferner behalten wir uns vor, von allen uns noch zu erfüllenden Verträgen zurückzutreten.
  5. Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, müssen jedoch ohne Verbindlichkeit bleiben. Gegen uns gerichtete Ansprüche aus dem Grund des Verzuges oder der verspäteten Lieferung sind ausgeschlossen. Gestellte Nachfristen müssen angemessen sein – also mind. 15 Arbeitstage betragen. Betriebsstörungen oder Ereignisse höherer Gewalt, wie Streiks, Ausperrungen usw., die den eigenen Betrieb oder die Zulieferungsindustrie betreffen, sowie Material- und Zulieferungswarenmangel berechtigen uns, von Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
  6. Lieferung ab 5.000 Euro frei Haus / frei Grenze. Lieferung und Verkauf ins Ausland erfolgt unverzollt und unversteuert. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Lieferungen bis 5.000 Euro ab Werk, zzgl. Verpackung Vor der Absendung wird die Ware auf saubere Ausführung, sorgfältige Verpackung überprüft. Wir haften deshalb in keinem Fall für Bruch oder Beschädigung jedweder Art, die auf dem Transport entstehen. Versandanweisungen werden von uns nach Möglichkeit berücksichtigt, sonst versenden wir nach bestem kaufmännischem Ermessen.
  7. Die Gewährleistung beträgt bei gewerblicher Nutzung 1 Jahr. Mängelrügen müssen unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 10 Tagen danach und mittels eingeschriebenen Briefes bei uns selbst angebracht werden, wobei die Mängelrüge unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel zu erfolgen hat. Geringfügige Abweichungen in der Ausführung und in den Dimensionen berechtigen den Besteller nicht zu Beanstandungen. Bei begründeten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Einlassung auf die Erörterung der Mängelrüge stellt nicht deren Anerkennung durch uns dar und nimmt uns auch nicht das Recht, die Verspätung geltend zu machen. Mit Recht beanstandete Ware ist auf unser Verlangen und in guter Verpackung an uns zurückzusenden, bevor nachgebessert oder Ersatz geliefert werden kann. Im Übrigen gelten unter Kaufleuten §§ 377 ff. HGB.
  8. Verweigert der Besteller die Annahme der Ware, holt oder ruft er sie zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht ab, so gilt mangels besonderer gegenseitiger Vereinbarung die Ware mit diesem Zeitpunkt als abgenommen und die in Punkt 7 genannte Rügefrist in Lauf gesetzt. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, mit der Wirkung der unter Punkt 4 aufgeführten Bedingung von Vertrag zurückzutreten.
  9. Musterbücher, Zeichnungen und Abbildungen bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.. Sie dürfen keinesfalls Mitbewerbern zur Einsicht vorgelegt oder sonst wie zugänglich gemacht werden.
  10. Bei Hereinnahme von Wechseln und Schecks auf Nebenplätze übernehmen wir keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Beibringung des Protestes. Zur Hereinnahme von Wechseln sind wir nur verpflichtet, wenn dies besonders vereinbart ist. Wir nehmen dies immer nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und sicherungshalber an. Zahlung ist erst am Tage der Einlösung erfolgt. Wir behalten uns vor, Wechsel und Schecks jederzeit zurückzugeben, Diskontspesen und Wechselsteuern gehen zu Lasten des Bestellers.
  11. Gerät der Besteller in Zahlungsschwierigkeiten, kommt er mit der Zahlung auch nur eines fälligen Teils unserer Forderungen in Verzug oder lässt er einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen, so sind unsere gesamten Forderungen aus diesem Geschäft und etwaigen weiteren Geschäften einschließlich laufender Wechselverbindlichkeiten sofort fällig. Das gleiche gilt, wenn im Fall vereinbarter Wechselhergabe der Besteller mit der Hergabe der Wechsel in Verzug gerät. Die Verpflichtung zur Hereinnahme von Wechseln entfällt sodann.
  12. Die Zurückbehaltung von fälligen Beträgen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
  13. Für Abrufaufträge gilt als längste Abnahmefrist der Zeitraum von 3 Monaten, es sei denn, dass ausdrücklich eine längere Abnahmefrist vereinbart und bestätigt wird. Die Ausführung von Abrufaufträgen erfolgt in der Regel zeitlich entsprechend den zu vereinbarenden Abnahmeterminen (für die Punkt 5 anzuwenden ist) in ungefähr gleichen Mengen und Zeitabständen. Unterbleibt die Vereinbarung solcher Abnahmetermine, so sind wir berechtigt, die Einstellung nach unserem Ermessen vorzunehmen.
  14. Wir liefern unsere Ware nur unter Eigentumsvorbehalt mit der Maßgabe, dass bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung die von uns gelieferte Ware unser Eigentum bleibt. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Unser Eigentumsvorbehalt erlischt an den vorhandenen, wenn auch im einzelnen bezahlten Waren sogar dann nicht, wenn lediglich zwischenzeitlich das laufende Konto ausgeglichen war, ohne dass damit auch die Geschäftsbeziehung zu uns beendet wurde. Dieser Eigentumsvorbehalt geht auch solange nicht unter, wie bei der Hereinnahme von Wechseln und Schecks die Einlösung nicht erfolgt ist. Der Besteller darf die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns weiter veräußern, jedoch nicht unter dem von uns dafür berechneten Preis. Solange uns Forderungen gegen den Besteller zustehen, gehen die durch die Weiterveräußerung entstehenden Forderungen auf uns über. Erfolgt die Weiterveräußerung nicht gegen sofortige Zahlung, so ist der Besteller verpflichtet, gegenüber seinem Käufer ebenfalls Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Ansprüche daraus gelten als an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nachkommt, ist er berechtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf selbst einzuziehen. Werden unsere Produkte oder die Forderung aus dem Weiterverkauf von dritter Stelle gepfändet, so hat der Besteller uns hiervon sofort unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls bzw. des Pfändungsbeschlusses Mitteilung zu machen und alles zu tun, was zur Glaubhaftmachung der Identität der gepfändeten Sache bzw. des gepfändeten Anspruchs mit unserer Ware bzw. aus unserem Anspruch erforderlich ist.
  15. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Steinfurt. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes ist Steinfurt.
  16. Die in unseren Angeboten und Abbildungen angegebenen Maße, Leistungen und Produktbeschreibungen sind als annähernd zu betrachten, insbesondere kann keine Gewähr für farbliche Übereinstimmung der Ware mit Prospekten und Abbildungen übernommen werden. Abweichungen, die in der stetig fortschreitenden Weiterentwicklung oder Vervollkommnung unserer Produkte begründet sind, müssen wir uns vorbehalten. Hat sich der Besteller die nähere Bestimmung über Form, Maß oder ähnliche Verhältnisse vorbehalten, so ist er verpflichtet, die vorbehaltene Bestimmung rechtzeitig zu treffen. Trifft der Besteller die vorbehaltene Bestimmung trotz Aufforderung nicht, so sind wir berechtigt, die Bestimmung selbst zu treffen oder vom Vertrage zurückzutreten.
  17. Vereinbarung betreffs Alleinverkauf für einen Ort oder Bezirk beziehen sich jeweils nur auf das / die gekaufte(n) Modell(e). Die Vereinbarung entfällt, falls seitens des Bestellers nicht regelmäßig innerhalb von drei Monaten Nachbestellungen des / der Modells / Modelle, von der jeweils letzten Bestellung an gerechnet, erfolgen.
  18. Sollte eine oder mehrere der vorstehend genannten Bedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.